Baugewerbe zur Ersatzbaustoffverordnung: Der entscheidende Baustein fehlt
"Verordnung zum Abfallende muss sofort kommen!"
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Novellierung der am 01. August 2023 in Kraft tretenden Ersatzbaustoffverordnung beschlossen. Die vorgesehenen Änderungen beinhalten insbesondere Klarstellungen für den Vollzug und Aktualisierungen der Verweise auf Regelwerke. Es wurden aber auch umfangreiche Anforderungen an Güteüberwachungsgemeinschaften neu aufgenommen.
"Was aber nach wie vor fehlt, das sind klare und praktikable Kriterien zum Abfallende", kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe Felix Pakleppa die heutige Verabschiedung der ersten Novelle zur Ersatzbaustoffverordnung. "Bundesweit zu regeln, dass gütegesicherte Ersatzbaustoffe kein Abfall mehr sind, sondern hochwertige Bauprodukte – das wäre der entscheidende Baustein für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft und die Förderung des Einsatzes von Recyclingbaustoffen in der Bauwirtschaft gewesen. Auch der Versuch, die Ersatzbaustoffverordnung durch Klarstellungen praxistauglicher für die Anwender und den behördlichen Vollzug zu gestalten, ist nicht wirklich gelungen.“
Der ursprüngliche Regierungsentwurf der Ersatzbaustoffverordnung vom Mai 2017 sah noch einige Kriterien zum Abfallende vor, die jedoch vom Bundesumweltministerium zurückgenommen wurden. Ohne eine Regelung zum sogenannten Abfallende verbleiben Ersatzbaustoffe bis zum Einbau im Abfallrecht und werden sich als gleichwertige Bauprodukte am Markt nicht durchsetzen. "Welcher Bauherr wird in seinem Bauvorhaben Recyclingmaterial verwenden, wenn er damit rechtlich gesehen Abfall verbaut? Die Akzeptanz dieser Materialien steht und fällt mit der Gütesicherung für Ersatzbaustoffe und dem daran gekoppelten Ende der Abfalleigenschaft. Das schont Ressourcen und stärkt eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft! Dafür fordern wir so schnell wie möglich die Vorlage einer Verordnung zum Abfallende“, so Pakleppa abschließend.
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