Entwaldungsverordnung verschieben und grundlegend nachbessern
Nachdem gestern auf EU-Ebene erneut über die Entwaldungsverordnung verhandelt wurde, ist immer noch nicht klar, ob eine fristgerechte Verschiebung des Anwendungsstarts gelingen wird. Sollte keine Einigung gefunden werden, gilt das EU-Gesetz ab dem 30. Dezember in den Mitgliedstaaten und wird die Unternehmen unverhältnismäßig belasten.
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe, fordert daher Rat und Parlament auf, schnellstmöglich für Klarheit zu sorgen und die Verschiebung abzusichern:
„Die Verschiebung des Anwendungsstarts der Verordnung um 12 Monate ist dringend geboten. Eine Entscheidung hierüber muss jetzt schnellstmöglich kommen. Für politisches Taktieren ist keine Zeit mehr – schlussendlich steht die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe auf dem Spiel.
Es liegen weiterhin grundlegende Bedingungen für einen Anwendungsstart nicht vor und notwendige Fragen sind immer noch ungeklärt. Weder hat die Kommission die Risikoklassifizierung der Produktionsländer (Benchmarking) vorgelegt noch ist die zur praktischen Umsetzung notwendige Informationsplattform in Betrieb. Ohne das Benchmarking würden Produktionsländer mit geringem Entwaldungsrisiko durch völlig absurde Pflichten belastet. Greift die Verordnung zum Jahresende, drohen katastrophale Konsequenzen und eine Bürokratielawine, die viele Unternehmen weder personell noch finanziell bewältigen können!“
Die Verschiebung reicht aber nicht. Wenn grundlegende Verbesserungen der Verordnung wegen der extrem engen Zeitschiene jetzt nicht möglich sind, muss sich die Politik darauf verpflichten, dies in einem zweiten Schritt zu tun. Die Akteure in Brüssel müssen absehbare Wirkungen des EU-Gesetzes, die so nicht gewollt sein können, in dem durch die Verschiebung gewonnenen Zeitaufschub beseitigen.“
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