Ersatzbaustoffverordnung im Bundesrat: Chance für mehr Recycling am Bau ergreifen - Regelung zum Abfallende muss kommen

Am kommenden Freitag entscheidet der Bundesrat über die Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung, die am 1. August in Kraft trifft. Die deutsche Bauwirtschaft fordert, dass Baustoffe aus Recyclingmaterial endlich ihren Status als Abfall verlieren. Nur so werde eine höhere Recyclingquote am Bau möglich, drängt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe.

„Am Freitag steht viel auf dem Spiel. Nach wie vor scheuen sich private und öffentliche Bauherren davor, als Abfall etiketiertes RC-Baumaterial zu verwenden. Schon lange plädieren wir dafür, dass diese qualitätsgesicherten Recyclingbaustoffe ihren berechtigten Status bekommen und offiziell als Produkt gelten. Wenn Recyclingmaterial nicht mehr der Makel des Abfalls anhängt, wird es sich auf dem Markt etablieren und als Baumaterial wiederverwendet werden.

Die Politik hat am Freitag die Möglichkeit, der Kreislaufwirtschaft am Bau einen echten Schub zu geben. Mit jährlich rund 221 Mio. Tonnen mineralischer Bauabfälle stünde der Bauwirtschaft eine immense Rohstoffquelle zur Verfügung. Die ganze Branche hofft, dass der Bunderat eine praxisnahe Regelung findet.“

Hintergrund
Am 07. Juli 2023 entscheidet der Bundesrat über den Referentenentwurf zur Anpassung der Ersatzbaustoffverordnung. Ziel ist es, dass die Kreislaufwirtschaft (mehr Recycling, weniger Verfüllung, weniger Deponierung) gefördert und die Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen verbessert werden. Nach der Zustimmung des Referentenentwufes am 11. Mai 2023 im Bundestag wurden die Anpassungen geprüft. Die beratenden Ausschüsse haben fast alle Hinweise aus den betroffenen Verbänden mit aufgenommen und diese als Empfehlungen in der Bundesrats-Drucksache 237/1/23 vom 23.06.2023 eingebracht.

Die wichtigste und einvernehmliche Forderung der Wirtschaft, das Ende der Abfalleigenschaft für güteüberwachte Ersatzbaustoffe, würde laut den Empfehlungen der Ausschüsse nun endlich rechtssicher in der Ersatzbaustoffverordnung geregelt werden und damit das Ziel der am 01.08.2023 in Kraft tretenden Mantelverordnung, mehr Recycling, weniger Verfüllung und Deponierung, überhaupt erst ermöglichen.

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