Fachkräfteeinwanderungsgesetz erschwert Zuwanderung - „Zeitarbeitsverbot im Baugewerbe muss aufgehoben werden!“
Die morgige erste Lesung des „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ im Deutschen Bundestag kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe, wie folgt:
„Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz will die Bundesregierung den Fachkräftebedarf unseres Landes sichern. Die Umsetzung in der Praxis scheitert aber an zwei entscheidenden formellen Hürden.
Die erste Hürde ist im Gesetzentwurf angelegt: Für die Zuwanderung von außereuropäischen Fachkräften wird allein auf das Vorhandensein formaler Qualifikationen abgestellt. Damit springt das Gesetz für die Praxis zu kurz. Es gibt sehr viele Zuwanderungswillige mit langjähriger Berufserfahrung auf den ausländischen Baustellen. Ihnen fehlt es allein an einer formalen Qualifikation. Der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt mit einer Bleibeperspektive bleibt ihnen damit versperrt, obwohl sie in der Praxis dringend gebraucht werden.
Die zweite Hürde bildet das Zeitarbeitsverbot im Baugewerbe. Mit diesem verfassungsrechtlich zweifelhaften Verbot wird verhindert, dass auch das inländische Beschäftigungspotenzial vom Baugewerbe umfassend genutzt werden kann. Das Verbot konterkariert außerdem die Zielsetzung der Bundesregierung selbst, die im Entwurf des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes die Bedarfsdeckung in erster Linie durch inländisches und innereuropäisches Potenzial priorisiert.
Zahlreiche gesetzliche und tarifliche Maßnahmen haben schon lange die ursprünglichen Gründe für das nunmehr antiquierte Verbot beseitigt. Das Zeitarbeitsverbot im Baugewerbe geht sprichwörtlich an der Zeit vorbei. Es muss aufgehoben werden.“
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