Gebäudetyp E: Baugewerbe drängt auf rechtssichere Kriterien
Das Bundeskabinett wird morgen über das Gebäudetyp-E-Gesetz entscheiden. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe, sieht noch Anpassungsbedarf:
„Bautechnische Anforderungen sind in den vergangenen Jahren immer anspruchsvoller und kostenintensiver geworden. Unsere 22.000 Baunormen machen das Bauen nicht nur kompliziert, sondern auch teurer. Der Gebäudetyp E ist eine echte Chance, einfacher, kostengünstiger und ressourcenschonender zu bauen. So sollen Vertragspartner, bislang nur im unternehmerischen Bereich, rechtssicher von Komfortstandards abweichen dürfen, beispielsweise durch schlankeren Schall- und Trittschallschutz rein auf das technisch Notwendige reduziert.
Damit der Gebäudetyp E den Bau von mehr Wohnungen ermöglicht, sollten die Bundesländer sofort Kriterien für den Gebäudetyp E in ihre Landesbauordnungen aufnehmen, unter anderem zu einzelnen Bauteilen wie Deckenstärke oder Fassadenvorgaben. Auf diese Weise können Vertragsparteien ihre Projekte leichter und kostengünstiger planen und müssen keine Angst vor Schadensersatzansprüchen haben. Gleichzeitig muss der Gesetzgeber die rechtlichen Grundlagen für den Gebäudetyp E im Bürgerlichen Gesetzbuch schaffen.“
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