Gebäudetyp E: Schritt in die richtige Richtung - Praktische Umsetzung muss folgen

Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E beschlossen. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe, begrüßt die Entscheidung, mahnt aber juristische Anpassungen an, damit das Modell in der Praxis angenommen wird.

„Das sind gute Nachrichten. Wir müssen wieder mehr und einfacher bauen. Der Gebäudetyp E hat das Potential, auf nicht notwendige Standards zu verzichten und das Bauen für unsere Unternehmen zu vereinfachen. Gerade in den aktuellen Zeiten war es ein wichtiges Signal, dass Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundesjustizminister Marco Buschmann einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorlegten.
Damit das Bauen aber einfacher wird, müssen im nächsten Schritt die Länder in ihren 16 Landesbauordnungen oder der Bund technisch festlegen, wie jene Mindeststandards aussehen sollen, von denen nicht abgewichen werden kann. Durch so eine technische Unterfütterung kann der Gebäudetyp E rechtssicher in der Praxis umgesetzt werden.“

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