Hochbaustatistikgesetz: Mehr Datenmaterial für besseres Monitoring des Wohnungsmarktes
Heute hat der Deutsche Bundestag das „Erste Gesetz zur Änderung des Hochbaustatistikgesetzes“ beschlossen. Hierzu erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB):
„Es ist wichtig, dass es in Zukunft bessere und schnellere Informationen zum Baugeschehen gibt. Wir hatten uns bereits im Rahmen der parlamentarischen Anhörung für die Modernisierung des Hochbaustatistikgesetzes ausgesprochen. Gerade in Zeiten angespannter Auftragslagen muss man schnell reagieren können. Das geht nur mit dem entsprechenden Datenmaterial. Bisher wurden zum Beispiel die Baufertigstellungen nur einmal im Jahr erfasst und erst im Mai des Folgejahres veröffentlicht.
Zudem wird aktuell zwischen der Baugenehmigung und der Baufertigstellung mit Ausnahme der Rohbaufertigstellung im Rahmen der Erfassung des jährlichen Bauüberhangs kein Zwischenstand zur Bautätigkeit erhoben. Es bleibt damit zu lange unklar, inwieweit politischer Handlungsbedarf zu den investiven Rahmenbedingungen erforderlich ist, bzw. wie und ob politisch ergriffene Maßnahmen wirken. Nun wird die erhöhte Frequenz der Baufertigstellungsstatistik zusammen mit der Erhebung der Baubeginne und den neuen Merkmalen zur sozialen Wohnraumförderung insgesamt das Monitoring des Wohnungsmarktes verbessern.
Private Bauherren, gewerbliche Investoren und die öffentliche Hand werden auch nicht mit neuer Bürokratie belastet, da ausschließlich Verwaltungsdaten nach dem Once-only-Prinzip genutzt werden. Wir plädieren dafür, das Projekt engagiert umzusetzen.“
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