Wachstumschancengesetz: Ein erster Schritt dem weitere folgen müssen

Heute hat das Bundeskabinett das Wachstumschancengesetz beschlossen. Das überarbeitete Steuerpaket kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB):

„Die heute vom Bundeskabinett beschlossene degressive Afa von 6 % für den Mietwohnungsbau ist ein erster guter Schritt. Positiv ist, dass sie bereits ab dem EH-55-Standard gilt und für genehmigte Projekte bereits ab dem 1. Oktober 2023 greift. Damit ist die „Attentismusphase“ gegenüber dem ersten Entwurf deutlich verkürzt worden. Leider hilft die Regelung nicht, laufende Projekte im Abverkauf zu stützen.


Um den Wohnungsbau als Ganzes in Schwung zu bringen, sind insgesamt weitere Maßnahmen notwendig. Deswegen blicken wir mit Spannung auf das angekündigte Baupaket und den Wohnungsbaugipfel am 25. September. In der aktuellen Wohnungsbaukrise, die sich mehr und mehr auf den gesamten Bau auszubreiten droht und enorm auf die Beschäftigung drückt, braucht es einen ganzheitlichen Ansatz: Dazu gehören auch Investitionsanreize für den selbstgenutzten Wohnungsbau. Bei der Wohneigentumsförderung für Familien sollte wie bei der neuen Afa im Mietwohnungsbau die Kopplung an den EH-40-Standard entfallen. Es sollten Zuschüsse und Zinsstützung gewährt werden und das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen auf 90.000 Euro pro Jahr angehoben werden. Bei der Förderung für den Klimafreundlichen Neubau, die an den EH-40-Standard gekoppelt ist, müssen die Darlehenssätze und die Zinsstützung deutlich aufgestockt werden. Außerdem müssen die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer schnellstmöglich kommen. Für den sozialen Wohnungsbau müssen die Mittel von Bund und Ländern so aufgestockt werden, dass der Bau von 100.000 Wohnungen pro Jahr auch umgesetzt werden kann.“

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