Mehraufwands-Wintergeld

Als ergänzende Leistung zum Saison-Kurzarbeitergeld haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld (MWG). MWG wird in Höhe von 1,00 € für jede in der Zeit vom 15. Dezember bis zum letzten Kalendertag des Monats Februar geleistete berücksichtigungsfähige Arbeitsstunde erbracht. Dies sind im Dezember bis zu 90, im Januar und Februar bis zu 180 Stunden. Diese Leistungen sind sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei.

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