Ergänzende Leistungen

In der Schlechtwetterzeit können bestimmte Beschäftigte bei Erfüllung der Voraussetzungen einen Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld haben. Als ergänzende Leistungen werden weiterhin Zuschuss- und Mehraufwands-Wintergeld (ZWG, MWG) gewährt. Darüber hinaus erfolgt in Betrieben des Bauhauptgewerbes eine Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge.

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