Eingruppierung
Die Eingruppierung bezeichnet im Tarifvertragsrecht die Zuordnung der von einem Arbeitnehmer ausgeübten Tätigkeit zu einer Lohn- oder Gehaltsgruppe. Eine Hilfestellung hierfür bietet die jeweilige Definition der Lohn- und Gehaltsgruppen. Im Baugewerbe sind diese für die gewerblichen Arbeitnehmer im Bundesrahmentarifvertrag sowie für die Anstellten und Poliere im Rahmentarifvertrag festgelegt.
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