Unterschwellenbereich

Ob ein Auftrag europaweit oder national ausgeschrieben wird, bestimmen die Schwellenwerte. Aus ihnen ergeben sich die beiden Kategorien „Oberschwellenbereich“ und „Unterschwellenbereich“. Die Schwellenwerte bilden daher das wichtigste Abgrenzungsmerkmal für die Frage, welche Regeln und Vorschriften von öffentlichen Auftraggebern bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen zu beachten sind. Die EU-Schwellenwerte werden alle 2 Jahre angepasst. Liegt der geschätzte Auftragswert unterhalb der Schwellenwerte muss der Auftrag lediglich national ausgeschrieben werden. Bei den Verfahren im Unterschwellenbereich kommt bei Bauaufträgen die VOB/A zur Anwendung. 

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