Schiedsgutachten
Das Schiedsgutachtenverfahren eröffnet den Parteien die Möglichkeit von Beurteilungen vor allem technischer aber auch rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Fragestellungen hinsichtlich einzelner (Teil-)Streitigkeiten außerhalb des gerichtlichen Verfahren. Damit können die Parteien gemeinsam - auch für den Fall eines späteren Gerichtsverfahrens - bestimmte Feststellungen verbindlich treffen lassen. Die Ergebnisse des Schiedsgutachtens können vor Gericht dann nur noch eingeschränkt überprüft werden. Anders als ein Schiedsrichter entscheidet der Schiedsgutachter nicht über einen ganzen Rechtsstreit, sondern nur über einzelne Aspekte
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