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Das Deutsche Baugewerbe
Eine Ausschreibung ist die von der öffentlichen Hand oder einem Sektorenauftraggeber ausgehende Aufforderung, Angebote für die in der Ausschreibung genannten Bauleistungen abzugeben. Die Regeln für Ausschreibungsverfahren sind unterteilt in den Bereich ab dem sogenannten EU-Schwellenwert und unterhalb des Schwellenwertes. Sowohl bei europaweiten Ausschreibungen als auch bei nationalen Ausschreibungen sind besondere Regelungen zu beachten und vorgegebene Vergabeverfahren zur Auswahl des Bieters zu wählen. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, die Absicht, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben, öffentlich bekannt zu machen. Grundsätzlich wird bei der Bekanntmachung zwischen Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich und im Unterschwellenbereich unterschieden. Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich müssen europaweit ausgeschrieben, Verfahren im Unterschwellenbereich müssen hingegen nur national ausgeschrieben werden.
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