VOB/A

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB/A) sind durch Auftraggeber- und Auftragnehmervertreter gemeinsam entwickelte und laufend fortgeschriebene Bestimmungen, die die Vergabe von Bauleistungen in Deutschland regeln. Sie werden als DIN-Norm 1960 herausgegeben. In Deutschland ist die VOB/A für Vergaben der öffentlichen Hand und von Sektorenauftraggebern verpflichtend. Die VOB/A ist einer von drei Teilen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Die VOB wurde 1926 geschaffen und wird heute vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) laufend den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Wir stellen Ihnen die jeweils aktuelle Fassung der VOB/A zur Verfügung.

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