Reisekosten

Die steuerliche Behandlung der Reisekosten von baugewerblichen Arbeitnehmern spielt im Rahmen der Lohnsteuer eine wichtige Rolle. Relevante Punkte sind neben der Ersten Tätigkeitsstätte und der auswärtigen Tätigkeit die Fahrtkosten bei auswärtiger Tätigkeit und beim Sammelpunkt, ferner die Verpflegungsmehraufwendungen, hier insbesondere auch die Dreimonatsfrist, die Vereinfachung bei der Ermittlung der Pauschalen und die Pauschalbesteuerung, aber auch die Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber, die Kürzung der Verpflegungspauschalen, die doppelte Haushaltsführung und die  Pauschalierungsmöglichkeit sowie die Regelung der Unterkunftskosten bei einer doppelten Haushaltsführung oder bei einer Auswärtstätigkeit. Umfassend informiert hierzu ein ausführliches Schreiben der Finanzverwaltung, das Thema des nachfolgenden Beitrags ist.

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