Formblätter Vergabe

Es gibt für Bauprojekte grundlegend zwei verschiedene Kalkulationsverfahren, die ihren Niederschlag in zwei verschiedenen Vergabeformblättern der öffentlichen Hand finden, nämlich im Formblatt 221 und 222. Bei den meisten öffentlichen Ausschreibungen muss der Bieter eines dieser beiden Formblätter mit abgeben. Im Vergabeformblatt schlüsselt der Bieter seinen Netto-Angebotspreis in die Bestandteile Einzelkosten der Teilleistungen (EKT), Baustellengemeinkosten (BGK), Allgemeine Geschäftskosten (AGK) sowie Wagnis und Gewinn auf. Zusätzlich müssen der Mittellohn, der Kalkulationslohn und der Verrechnungslohn angegeben werden. Wie der Bieter beim Ausfüllen der Vergabeformblätter 221, 222 und 223 am besten vorgeht, wird hier erläutert.

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