Aus- und Einbaukosten
Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung ist am 1. Januar 2018 in Kraft. Durch diese gesetzliche Reform haben Bauunternehmer erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf Ersatz der Aus- und Einbaukosten bei mangelhaften Baumaterialien erhalten. Die bisherige Gesetzeslage sah einen solchen Anspruch nicht vor. Der Verkäufer von mangelhaftem Baumaterial muss nunmehr Ersatz für die gesamten Aus- und Einbaukosten leisten. Im Rahmen eines Merkblattes informieren wir über die gesetzliche Regelung der Aus- und Einbaukosten und welche konkreten Ansprüche dem (Bau-) Unternehmer gegenüber dem Verkäufer zustehen.
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