Bauvertrag
Bei einem Bauvertrag verpflichtet sich der Bauunternehmer bzw. Handwerker, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung, dem Werklohn, herzustellen. Vertragstypisch ist der geschuldete Erfolg, also die ordnungs- und vertragsgemäße Herstellung des Bauwerks bzw. des Gewerks. Bauverträge sind zu unterscheiden von Verbraucherbauverträgen und werden üblicherweise bei der Beauftragung von einzelnen Gewerken mit einem gewissen Umfang, z. B. bei Umbauten und Renovierungsarbeiten aber auch bei umfangreicheren Einzelleistungen (z. B. Rohbauarbeiten) geschlossen. Wir erläutern Ihnen detailliert den Unterschied zu anderen Vertragsarten und stellen Ihnen entsprechende Musterverträge zur Verfügung.
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