Zusatzrente
Zusatzrente bezeichnet im Baugewerbe eine durch den Tarifvertrag über eine Zusatzrente im Baugewerbe (TV TZR) geregelte Aufstockung der gesetzlichen Rente. Der TV TZR findet nur im Tarifgebiet West des Baugewerbes Anwendung. Er sieht für den Fall einer Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers zum Aufbau einer Altersvorsorge einen Zuschuss des Arbeitgebers vor.
Sie müssen eingeloggt sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
Themenregister
Suchen Sie Informationen zu einem speziellen Thema, so können Sie dieses hier entsprechend des Anfangsbuchstabens auswählen. Oder Sie verschaffen sich einen Überblick über alle vorhandenen Themen.