Bauabzugssteuer
Auftraggeber von Bauleistungen müssen einen Steuerabzug in Höhe von 15 % der Auftragssumme vornehmen. Statt an den Auftragnehmer zahlen sie diesen Betrag an das Finanzamt. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt. Die näheren Voraussetzungen der Bauabzugsteuer und wie sie vermieden werden kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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