Grundsteuer C
Für baureife Grundstücke wurde im Rahmen der Novellierung der Grundsteuer eine neue „Grundsteuer C“ eingeführt. Die Grundsteuer C soll dabei helfen, baureife Grundstücke für eine Bebauung zu mobilisieren. Sie eröffnet den Gemeinden die Möglichkeit, baureife Grundstücke zu bestimmen und dafür einen gesonderten Hebesatz bei der Grundsteuer festzusetzen. Damit bezweckt der Gesetzgeber, bebaubare Grundstücken für den Wohnungsbau verfügbar zu machen, um Wohnraumbedarf künftig schneller zu decken. Der nachfolgende Beitrag informiert dazu näher.
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