Entgeltumwandlung

Entgeltumwandlung bedeutet, dass eine eigentlich für eine Lohn- und Gehaltszahlung vorgesehene Geldsumme für andere Zwecke verwendet wird. Das bekannteste Beispiel ist die Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersvorsorge gemäß § 1 a BetrAVG. Auch der TV TZR für das Bauhauptgewerbe sieht im Tarifgebiet West die Möglichkeit einer Entgeltumwandlung für eine tarifliche Altersvorsorge vor. Übertarifliche Entgeltbestandteile können auch einvernehmlich beispielsweise in Sachleistungen umgewandelt werden.

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