Nachunternehmer

Der Nachunternehmer führt im Auftrag eines Generalunternehmers bzw. eines Hauptunternehmers bestimmte Bauleistungen eigenständig aus. Nachunternehmer werden synonym auch als Subunternehmer oder Unterauftragnehmer bezeichnet. Wichtig ist, dass mit einem Nachunternehmer ein „echtes“ Vertragsverhältnis eingegangen wird, d. h. dass der Generalunternehmer/Hauptunternehmer Teile der von ihm übernommenen Bauleistung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an den Nachunternehmer weitergibt. Der von uns zur Verfügung gestellte Nachunternehmervertrag beinhaltet sämtliche Klauseln und Anlagen, die bei der Beauftragung eines Nachunternehmers zwingend in einen Nachunternehmervertrag aufgenommen werden sollten. Zusätzlich gibt es umfangreiche Hinweise zum Ausfüllen des Vertrages sowie eine tabellarische Übersicht über die im Rahmen der Nachunternehmerbeauftragung erforderlichen Nachweise und Unterlagen, die vom Nachunternehmer vorgelegt werden müssen.

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