Räumung Baustellenlager

Die Demontage des auf der Baustelle befindlichen Materials und der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands bei Vertragsende verursachen dem Bauunternehmen Aufwand. Fraglich ist, ob dafür eine Rückstellung gebildet werden kann. Zu den Voraussetzungen hat der Bundesfinanzhof geurteilt, der nachfolgende Beitrag stellt diese näher dar.

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