Urlaubsgeld
Als Urlaubsgeld bezeichnet werden in der Regel zwei Leistungen des Arbeitgebers: die Entgeltfortzahlung während der Urlaubsdauer und ein zusätzliches Urlaubsgeld als Zuschuss zu den Urlaubsausgaben. Im Baugewerbe finden sich Regelungen zum Urlaubsgeld sowohl im Bundesrahmentarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer wie auch im Rahmentarifvertrag für die Angestellten und Poliere.
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