Eigenerklärung
Wer an einem öffentlichen Vergabeverfahren teilnehmen möchte, muss seine Eignung nachweisen. Dies kann entweder per Eigenerklärung, Einzelnachweis oder Präqualifikation erfolgen. Bei der Eigenerklärung erklärt der Bieter entweder in einem einfachen formlosen Schreiben oder in einem von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Formblatt, dass er die erforderliche Eignung in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit sowie Gesetzestreue und Zuverlässigkeit besitzt. Eigenerklärungen sind dann nicht erforderlich, wenn der Bieter präqualifiziert und in der allgemein zugänglichen Liste (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen ist.
Themenregister
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