Streitbeilegung

Bei der (außergerichtlichen) Streitbeilegung geht es in erster Linie darum, dass die Vertragsparteien bei einem bestehenden Streit eine einvernehmliche Einigung ohne gerichtliche Auseinandersetzungen finden sollen. Hierbei sollen sich die beteiligten Parteien mit dem Streitgegenstand sachlich auseinandersetzen und zu einer friedlichen Lösung kommen, welche die Beteiligten akzeptieren können. Ein einheitliches Vorgehen gibt es nicht, da es diverse Formen der außergerichtlichen Streitbelegung gibt. Wir stellen Ihnen fünf verschiedene Streitlösungsverfahren vor. Je nach Parteivereinbarung können alle oder auch nur einzelne Verfahren in einen Werk- bzw. Bauvertrag integriert werden.

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