Nebenpflicht
Der Bau-bzw. Werkvertrag beinhaltet diverse Nebenpflichten, die insbesondere vom Unternehmer zu beachten und zu befolgen sind. Werkvertragliche Nebenpflichten des Unternehmers sind zum Beispiel Hinweis-, Prüfungs- und Beratungspflichten. Hierbei bemisst sich der Umfang der jeweiligen Pflicht am Beratungsbedarf des Bestellers sowie an dessen Fachwissen. Erkennt der Unternehmer einen Mangel in der Vorleistung eines vorangegangenen Gewerks, so hat er den Auftraggeber hierauf hinzuweisen. Gleiches gilt auch für erkennbare Mängel in der Planung des Auftraggebers. Wir informieren über die jeweiligen unterschiedlichen Nebenpflichten sowie deren Befolgung.
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