Steuerbonus für Handwerkerleistung

Nach der Devise „Handwerkerrechnungen absetzen - Steuern sparen!“ können die Kosten für Handwerkerleistungen von der Steuerschuld abgezogen werden. Das Finanzamt erstattet bis zu 1.200 Euro. Dafür müssen einige Bedingungen erfüllt werden, wie die die Überweisung des Rechnungsbetrages auf das Konto des Handwerksbetriebes. Die weiteren Voraussetzungen zum Erhalt der Steuerbegünstigung erfahren Sie in diesem Beitrag.

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