Verzugszins

Zahlungsverzug oder auch Schuldnerverzug ist die schuldhafte Nichtleistung auf eine Forderung trotz Möglichkeit, Fälligkeit und Mahnung. Befindet sich der Schuldner in Zahlungsverzug, zahlt also der Besteller die fällige Werklohnforderung nicht, kann der Unternehmer Verzugszinsen sowie Verzugsschadenersatz verlangen. Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Verträgen, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Wir geben Ihnen einen stets aktuellen Überblick über die geltenden Verzugszinsen.

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