Bauforderungssicherungsgesetz
Im Rahmen des Forderungssicherungsgesetzes ist am 1. Januar 2009 das Bauforderungssicherungsgesetz (BauFordSiG) in Kraft getreten. Das Bauforderungssicherungsgesetz soll nach der Vorstellung des Gesetzgebers sicherstellen, dass das für ein bestimmtes Bauvorhaben zur Verfügung gestellte Baugeld auch zur Vergütung der auf der Baustelle tätigen Unternehmen verwendet wird. Es soll somit insbesondere die Nachunternehmer schützen. Derjenige, der das Baugeld nicht zweckentsprechend zur Bezahlung der von ihm beauftragten Unternehmen verwendet, macht sich im Insolvenzfall schadensersatzpflichtig und strafbar. Zum besseren Verständnis der sich aus dem Bauforderungssicherungsgesetz ergebenden Pflichten haben wir einen Leitfaden veröffentlicht, der den Inhalt des Bauforderungssicherungsgesetzes sowie die hieraus ergebenden Pflichten näher erläutert.
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