Rückstellung
Rückstellungen sind laut HGB Verbindlichkeiten, Verluste oder Aufwendungen, die in ihrer Entstehung oder Höhe ungewiss sind (wann und wieviel?). Die Bildung einer entsprechenden Rückstellung für die erwarteten Ausgaben auf der Passivseite der Bilanz ermöglicht es, diese erst in den Folgejahren zu leistenden Ausgaben demjenigen Geschäftsjahr zuzuordnen, in dem die Ausgaben verursacht worden sind. Hier finden Sie Hinweise zum Beispiel zur Berechnung einer Gewährleistungsrückstellung oder der Urlaubsrückstellung.
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