Homepage

Bei der Erstellung von Internetauftritten (sog. Homepages) sind gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) bestimmte Informationspflichten zu beachten. Bei Nichtbeachtung dieser Mindestanforderungen drohen Abmahnungen. Zudem unterliegt die Gestaltung von Internet-Auftritten weiteren Anforderungen, die sich zum Teil aus Gesetz, zum Teil aber auch aus bereits vorliegender einschlägiger Rechtsprechung ergeben. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes gibt eine Übersicht über zulässige Verlinkungen, über die Haftung für die Inhalte der Homepage sowie über die Mindestanforderungen von Homepages heraus. 

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