Verbraucherbauvertrag
Verbraucherbauverträge sind Verträge, durch die der Unternehmer von einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird. Voraussetzung für einen Verbraucherbauvertrag ist demnach, dass ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher abgeschlossen wird, durch den der Unternehmer zum Bau eines Ein- oder Mehrfamilienhauses oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen verpflichtet wird. Bei den Neubauverträgen werden vom Verbraucherbauvertrag nur Schlüsselfertigbauverträge aus einer Hand erfasst. Die gewerkeweise Errichtung eines Neubaus durch verschiedene Unternehmer wird vom Verbraucherbauvertrag nicht umfasst; bei diesen Verträgen handelt es sich um Bauverträge. Da die Abgrenzung im Einzelfall sehr schwierig sein kann, erläutern wir Ihnen die Unterscheidung in unserem Leitfaden auch anhand von Beispielen und stellen Ihnen entsprechende Musterverträge zur Verfügung.
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