Freistellungsbescheinigung
Wer einen Bauauftrag vergibt, ist verpflichtet, 15 Prozent der Auftragssumme als Bauabzugsteuer einzubehalten und an das Finanzamt zu überweisen. Legt das bauleistende Unternehmen dem Auftraggeber aber eine Freistellungsbescheinigung vor, muss keine Steuer abgeführt werden. Bauabzugsteuer und Freistellungsbescheinigung sind in den §§ 48 ff. Einkommensteuergesetz geregelt. Welche Voraussetzungen im Einzelnen dafür gelten und wie die Gültigkeit der Freistellungsbescheinigung überprüft werden kann, wird nachfolgend erläutert.
Themenregister
Suchen Sie Informationen zu einem speziellen Thema, so können Sie dieses hier entsprechend des Anfangsbuchstabens auswählen. Oder Sie verschaffen sich einen Überblick über alle vorhandenen Themen.