Nachweisgesetz

Das Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (NachwG) verpflichtet den Arbeitgeber, spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Der Mindestinhalt wird in § 2 Abs. 1 Satz 2 NachwG aufgezählt. Hierdurch sollen mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit im Arbeitsverhältnis geschafft werden.

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