VOB/B

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) sind durch Auftraggeber- und Auftragnehmervertreter gemeinsam entwickelte und laufend fortgeschriebene Bestimmungen, die die Ausführung von Bauleistungen regeln. Sie werden als DIN-Norm 1961 herausgegeben. In Deutschland ist die VOB/B für Bauverträge der öffentlichen Hand verpflichtend und hat auch bei privaten Bauverträgen einen sehr hohen Verbreitungsgrad. Die VOB/B ist einer von drei Teilen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Die VOB wurde 1926 geschaffen und wird heute vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) laufend den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Wir stellen Ihnen die jeweils aktuelle Fassung der VOB/B zur Verfügung.

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