Handwerkskammer
Handwerkskammern sind Selbstverwaltungseinrichtungen des Handwerks in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihre Aufgaben sind die Wahrung der Interessen des Gesamthandwerks und die Regelung von Belangen des Handwerks durch Selbstverwaltung. Im Unterschied zu den Innungen ist eine Mitgliedschaft in der örtlich zuständigen Handwerkskammer für die Handwerksbetriebe gesetzlich vorgeschrieben und nicht freiwillig.
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