Bietergemeinschaft
Vereinbaren zwei oder mehr (Bau-) Unternehmen die gemeinsame Abgabe eines Angebots über Bauleistungen, die durch Lose/Abschnitte/Gewerke usw. eindeutig trennbar sind, geben sie das Angebot als Bietergemeinschaft ab. Im Rahmen des Bietergemeinschaftsvertrages wird bereits festgelegt, wer welche Leistungen zu welchen Konditionen für die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) im Falle der Auftragserteilung als Nachunternehmer auszuführen hat. Für den rechtssicheren Abschluss eines Bietergemeinschaftsvertrages stellen wir Ihnen ein entsprechendes Vertragsmuster zur Verfügung. Es wird empfohlen, im Vorfeld der Bildung einer Los-ARGE einen entsprechenden Bietergemeinschaftsvertrag abzuschließen.
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