Arbeitszeitflexibilisierung
In Unternehmen des Baugewerbes kann eine Arbeitszeitflexibilisierung mit Ausgleich in einem betrieblich bestimmten Zeitraum vorgesehen werden. Die Tarifverträge für das Bauhauptgewerbe sehen Regelungen zur Arbeitszeit vor. Vereinbarungen zur Arbeitszeitflexibilisierung können durch Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber oder durch einzelvertragliche Vereinbarung umgesetzt werden.
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