Terminplan
In einem Terminplan wird diejenige Bauzeit vom Beginn der Bauausführung eines Bauvorhabens bis zur Fertigstellung geplant und festgehalten. Ein solcher Terminplan ist im Regelfall nicht statisch, sondern wird während der Dauer des Bauvorhabens fortgeschrieben und angepasst. Oftmals werden zu Beginn der Ausführung erstellte Terminpläne verbindlich in den Vertrag einbezogen und die dort enthaltenen Fristen zu Vertragsterminen gemacht. Sind die im Terminplan enthaltenen Fristen im Vertrag verbindlich festgelegt, können sie mit einer vom Auftragnehmer zu zahlenden Vertragsstrafe versehen werden. Diese Vertragsstrafe ist vom Unternehmer zu zahlen, wenn er die Bauzeit schuldhaft nicht einhält. In unseren Musterverträgen finden Sie entsprechende Regelungen zu Vertragsfristen sowie zur fakultativen Vertragsstrafe.
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