Eigenüberwachung
Für bestimmte Baustoffe und Bauweisen muss das ausführende Unternehmen die Güte seiner Leistung nachweisen. Diese durch das ausführende Unternehmen selbst durchgeführten Prüfungen werden als Eigenüberwachung bezeichnet. Dies kann durch eigenes Personal oder durch beauftrage, qualifizierte Personen oder Unternehmen durchgeführt werden.
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