Zahlungsverzug
Zahlungsverzug oder auch Schuldnerverzug ist die schuldhafte Nichtleistung auf eine Forderung trotz Möglichkeit, Fälligkeit und Mahnung. Befindet sich der Schuldner in Zahlungsverzug, zahlt also der Besteller die fällige Werklohnforderung nicht, kann der Unternehmer Verzugszinsen sowie Verzugsschadenersatz verlangen. Ist der Auftraggeber kein Verbraucher steht dem Unternehmer zudem die 40-Euro-Verzugspauschale zu. Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Verträgen, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
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