Energetische Gebäudesanierung

Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung

Aufwendungen für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutzten Gebäuden können nach § 35c Einkommensteuergesetz bis zu 40.000 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden. Die Steuererleichterungen gelten bis Ende 2029. Im nachfolgenden Beitrag erfahren Sie, welche Maßnahmen gefördert werden und welche konkreten Voraussetzungen für die Förderung gelten.

Sie müssen eingeloggt sein, um diesen Inhalt sehen zu können.

Themenregister

Suchen Sie Informationen zu einem speziellen Thema, so können Sie dieses hier entsprechend des Anfangsbuchstabens auswählen. Oder Sie verschaffen sich einen Überblick über alle vorhandenen Themen.