Kartellrecht

Das Kartellrecht ist ein Teilrechtsgebiet des Wettbewerbsrechts und soll die Bildung von wirtschaftlichen Kartellen verhindern. Hiernach sind alle Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen verboten, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (z. B. Preisabsprachen zwischen Unternehmen). Um eine Orientierungshilfe bei der Einhaltung der kartellrechtlichen Regeln im Rahmen der Verbandsarbeit zu bieten, gibt der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes kartellrechtlichen Leitlinien heraus.

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