Ausschlussfristen
Im Arbeitsrecht regeln Ausschlussfristen den Verfall arbeitsvertraglicher Ansprüche. Das heißt, dass Ansprüche untergehen, sofern sie nicht innerhalb einer dafür vorgesehenen Frist, der sog. Ausschlussfrist, geltend gemacht werden. Ausschlussfristen können je nach Ausgestaltung sowohl Ansprüche von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern betreffen. Eine Festlegung von Ausschlussfristen erfolgt in der Regel in Arbeits- oder Tarifverträgen.
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