Saison-Kurzarbeit

Die Regelungen zur Saison-Kurzarbeit sind als Sonderregelungen zur Kurzarbeit konzipiert. In der Schlechtwetterzeit (1. Dezember bis 31. März) kann bestimmten Beschäftigten von Baubetrieben Saison- Kurzarbeitergeld gezahlt werden, um Entlassungen in den Wintermonaten zu vermeiden.

Sie müssen eingeloggt sein, um diesen Inhalt sehen zu können.

Themenregister

Suchen Sie Informationen zu einem speziellen Thema, so können Sie dieses hier entsprechend des Anfangsbuchstabens auswählen. Oder Sie verschaffen sich einen Überblick über alle vorhandenen Themen.