Saison-Kurzarbeit
Die Regelungen zur Saison-Kurzarbeit sind als Sonderregelungen zur Kurzarbeit konzipiert. In der Schlechtwetterzeit (1. Dezember bis 31. März) kann bestimmten Beschäftigten von Baubetrieben Saison- Kurzarbeitergeld gezahlt werden, um Entlassungen in den Wintermonaten zu vermeiden.
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