Schiedsgerichtsverfahren
Als Schiedsverfahren oder Schiedsgerichtsverfahren bezeichnet man die außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreits in einem geordneten Verfahren durch Schlichtung oder bindendes Urteil. Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen dem vielerorts möglichen und mitunter vorgeschriebenen Schlichtungsverfahren vor den mit ehrenamtlichen Schiedspersonen besetzten staatlichen Schiedsstellen oder Gütestellen und dem rein privatrechtlichen Schiedsverfahren vor einem privaten Schiedsgericht auf vertraglich vereinbarten Wunsch der Parteien. Eine Zwischenstellung nimmt das Verfahren bei öffentlichen Schlichtungsstellen ein, die von einigen Landesverbänden oder Handwerkskammern für Streitfälle unter Mitgliedern oder baurechtliche Streitigkeiten betrieben werden.
Themenregister
Suchen Sie Informationen zu einem speziellen Thema, so können Sie dieses hier entsprechend des Anfangsbuchstabens auswählen. Oder Sie verschaffen sich einen Überblick über alle vorhandenen Themen.