Beschaffung
Bei der Beschaffung von Bauleistungen können öffentliche Auftraggeber nicht frei entscheiden, wo sie diese erwerben. Sie müssen in der Regel den Vorschriften des nationalen bzw. europäischen Vergaberechts folgen und ein formales Vergabeverfahren durchführen. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teile A und B schafft die Voraussetzung für eine weitestgehend einheitliche, rechtssichere Durchführung von Vergabeverfahren.
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